Häufig gestellte Fragen
Was ist das Arbeitsraumprogramm?
Was ist das Arbeitsraumprogramm?
Das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist das Förderprogramm zur Bereitstellung und Sicherung von Räumen für Kunst- und Kulturakteur*innen des Landes Berlin. Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin gGmbH, vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) geförderte Räume für die künstlerische Arbeit der Freien Szene Berlins. Durch das Arbeitsraumprogramm werden Arbeitsräume für künstlerische Arbeit gefördert (d. h. Tanzräume, Projekträume, Ateliers, Musikproberäume, Schreibbüros und so weiter). Durch die Förderung werden Künstler*innen der Freien Szene Berlin Arbeitsräume zu subventionierten Mietpreisen angeboten, die weit unter den marktüblichen Preisen liegen. Hinweis: Im Rahmen des Arbeitsraumprogramms werden nur Räume zur Probe- und Produktion gefördert, keine Kunst- und Kulturprojekte und Veranstaltungen. Informationen zur Förderung von Kunst- und Kulturprojekten finden Sie unter:
Wie funktioniert die Förderung?
Die Miete wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert, d. h. sie wird durch Zuschüsse des Landes Berlin ausgeglichen, so dass der von dem*der Künstler*in zu zahlende monatliche Mietanteil je nach Sparte 4,09, 5,00 oder 6,50 €/m² warm beträgt (zzgl. einer monatlichen Stromkostenpauschale). Die Räumlichkeiten dürfen nur als Probe- und Produktionsraum genutzt werden und nicht für die Durchführung von Workshops, Castings, Unterricht, Beratungsangeboten und sonstige kommerzielle oder gewinnorientierte Veranstaltungen oder Aktivitäten verwendet werden.
Ich habe schon einen Arbeitsraum, kann der gefördert werden?
Zurzeit besteht in der Regel keine Möglichkeit, bestehende Arbeits-, Probe- und Projekträume in das Arbeitsraumprogramm aufzunehmen.
An wen richtet sich das Arbeitsraumprogramm?
Das Angebot richtet sich ausschließlich an professionelle, freiberufliche Künstler*innen, die ihren Wohnsitz in Berlin haben. Wenn Sie sich als Gruppe, die gemeinsam arbeitet und seit mind. einem Jahr existiert, bewerben möchten, reichen Sie eine gemeinsame Bewerbung ein. Wichtig ist, dass eine Person als Ansprechpartner*in angegeben wird.
- Darstellende Künste:
- Literatur:
- Musik:
- Tanz:
- Projekträume:
Was ist unter künstlerischer Professionalität zu verstehen?
Als Vergabekriterium bedeutet „künstlerische Professionalität“, dass die Bewerbenden über einen abgeschlossenen Studiengang in einem künstlerischen Feld oder langjährige Erfahrung verfügen.
Wie kann ich mich bewerben?
Sie bewerben sich bequem über unser Raumportal. Wenn Sie eine passende Ausschreibung oder Räume gefunden haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Zum Besichtigungstermin anmelden
- Bewerben
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Unterlagen
Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden Sie aufgefordert, Ihre künstlerische Tätigkeit nachzuweisen, z. B. durch die Verlinkung Ihrer Website, Angaben zu bisherigen öffentlichen Auftritten, Preisen und/oder Stipendien. Zudem werden Sie gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:
- Dokumentation/Portfolio
- Ggf. Vereinssatzung/Selbstverständnis (PDF-Datei)
- De-minimis-Erklärung (PDF-Formular im Exposé der Anzeige zum Download. Bitte unterschrieben wieder hochladen.)
- Vorstellung des inhaltlichen Raumkonzepts (unter Skizzierung von Ausstellungen/Veranstaltungen inkl. Teilnahme von Dritten)//Beschreibung des geplanten Vorhabens
Für alle Vergabeverfahren gilt:
Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken. Doppelförderungen (Förderung desselben Zwecks, hier: Raumförderung im Rahmen einer Basis- oder Konzeptförderung) sind auszuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.Ist es möglich, die Räume vorher zu besichtigen?
Je nach Ausschreibung und Objekt bieten wir entweder digitale Besichtigungstermine oder Besichtigungstermine vor Ort an. Eine Anmeldung ist jedoch immer erforderlich. Auf dem Raumportal können Sie sich für einen Besichtigungstermin anmelden. Sie erhalten eine Bestätigung mit Informationen über den Termin per E-Mail.
Bewerbung eingereicht, was passiert jetzt?
Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit der Information über das weitere Vorgehen. Ich habe keine Bestätigung erhalten Bitte überprüfen Sie Ihren Spamordner. Sollte nach einigen Minuten keine E-Mail-Bestätigung bei Ihnen angekommen sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vergabe@kulturraeume.berlin oder rufen Sie uns an unter: 030 3030 444-60. Sie erreichen uns Montag-Freitag zwischen 10 und 16 Uhr.
Wie funktioniert die Vergabe?
Das Vergabeverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet eine Vergabesitzung statt. Pro Sparte entscheiden spartenspezifische, unabhängige Vergabebeiräte, wer den Zuschlag zu den Räumen erhält. Der Vergabebeirat entscheidet nach bestimmten Kriterien, die je nach Ausschreibung und Sparte variieren können. Die Vergabekriterien werden mit der Ausschreibung kommuniziert. Diese Vergabekriterien stehen im Fokus:
- Künstlerische Professionalität
- Wohnsitz in Berlin (bei Gruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder ihren Wohnsitz in Berlin haben)
- Darstellung der künstlerischen Tätigkeit oder des künstlerischen Vorhabens
- Dringlichkeit eines Arbeitsraumes/-platzes aufgrund von Arbeitserfahrung und -perspektive
Wie lange dauert das Vergabeverfahren?
Die Entscheidung über die Raumvergabe trifft der Vergabebeirat im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung. Die Sitzung des Vergabebeirates findet in der Regel zwei bis drei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt.
Wer sind Vergabefachbeiräte?
Die Räume des Arbeitsraumprogramms (ARP) werden von unabhängigen, spartenspezifischen Fachbeiräten vergeben. Die Mitglieder gehören überwiegend der professionellen Freien Szene Berlins an und verfügen über besondere Kenntnisse der jeweiligen Sparte sowie ihrer regionalen und internationalen künstlerischen Entwicklungen. Die Zusammensetzung erfolgt in Abstimmung mit den Interessenvertretungen der Freien Szene Berlins sowie der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt . Derzeit können folgende Interessensvertretungen Vorschläge einreichen: Interessengemeinschaft Jazz Berlin e.V. (IG Jazz Berlin), initiative neue musik berlin e.V. (inm), Vereinigung Alte Musik Berlin e.V. (VAM Berlin), Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.V. (ZMB e.V.), Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V. (LAFT Berlin), Netzwerk freie Literaturszene Berlin e.V. (NFLB e.V.), Netzwerk freier Berliner Projekträume und -initiativen e.V., Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V. (ZTB) sowie das Musicboard Berlin und der Music Pool Berlin.
Vergabebeiratsmitglieder werden in der Regel für eine Dauer von zwei Jahren berufen (Folgeberufungen sind möglich). Sie bestehen aus mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern, sowie bis zu drei Vertreter*innen. Vertretungen kommen immer dann zum Zuge, wenn das ordentliche Mitglied des Beirates verhindert ist und nicht am Vergabeverfahren teilnehmen kann. Ansonsten gelten die gleichen Rahmenbedingungen. Aktuell setzen die Vergabebeiräte sich wie folgt zusammen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Kontaktaufnahme zu Beiratsmitgliedern bei vorliegender Bewerbung zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.
Darstellende Künste und Tanz
- Akiles (Tanz, vorgeschlagen durch ZTB)
- Barbara Friedrich (Tanz, Folgeberufung)
- Ludger Orlok (Tanz, vorgeschlagen durch ZTB)
- Lena Ries (DK, vorgeschlagen durch LAFT Berlin)
- N.N. (DK, vorgeschlagen durch LAFT Berlin)
- N.N. (DK, vorgeschlagen durch LAFT Berlin)
- Gerd Hartmann (interdisziplinär DK/Tanz, Folgeberufung)
- Lina Gomez (Vertretung Tanz, vorgeschlagen durch ZTB)
- Lydia Ziemke (Vertretung DK, vorgeschlagen durch LAFT Berlin)
- Matin Soofipour Omam (Vertretung DK, vorgeschlagen durch LAFT Berlin)
- Ana Kavalis (Vertretung interdisziplinär DK/Tanz)
Literatur
- Doris Hermanns (Folgeberufung)
- Jake Schneider (vorgeschlagen durch NFLB)
- Aurelie Maurin (vorgeschlagen durch NFLB)
- Emma Braslavsky (Vertretung vorgeschlagen durch NFLB)
- N.N. (Vertretung vorgeschlagen durch NFLB)
- N.N. (Vertretung vorgeschlagen durch NFLB)
Musik:
- Silke Eberhard (vorgeschlagen durch IG Jazz Berlin)
- Maximilian Ehrhardt (vorgeschlagen durch VAM Berlin)
- Theo Nabicht (vorgeschlagen durch inm)
- Andrea Goetzke (vorgeschlagen durch Musicboard/ Music Pool)
- N.N. (vorgeschlagen durch ZMB)
- N.N. (Vertretungen vorgeschlagen durch IG Jazz Berlin)
- Magnus Schriefl (Vertretungen vorgeschlagen durch IG Jazz Berlin)
- Cathi Aglibut (Vertretungen vorgeschlagen durch VAM Berlin)
- Daniela Gubatz (Vertretungen vorgeschlagen durch VAM Berlin)
- Dena Zarrin (Vertretungen vorgeschlagen durch Musicboard / Music Pool)
- Mareike Hube (Vertretungen vorgeschlagen durch Musicboard / Music Pool)
- Patrick Klingenschmitt (Vertretungen vorgeschlagen durch inm)
- N.N. (Vertretungen vorgeschlagen durch inm)
- Matthias Schönijahn (Vertretungen vorgeschlagen durch ZMB)
- N.N. (Vertretungen vorgeschlagen durch ZMB)
Projekträume
- Ana Baumgart (vorgeschlagen durch Netzwerk Projekträume)
- Choi Chan Sook (vorgeschlagen durch Netzwerk Projekträume)
- N.N.(vorgeschlagen durch Netzwerk Projekträume)
- Waltraud M. Weiland (Vertretungen vorgeschlagen durch Netzwerk Projekträume)
- Gisela Wrede (Vertretungen vorgeschlagen durch Netzwerk Projekträume)
- Anna-Lena Wenzel (Vertretungen vorgeschlagen durch Netzwerk Projekträume)
Wie werde ich über die Entscheidung informiert?
Information per E-Mail
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über das Ergebnis ihrer Bewerbung.
Ich habe eine Zusage erhalten, was passiert jetzt?
Wenn Sie eine Zusage für einen Raum erhalten, werden Sie aufgefordert, kurzfristig die Nachweise über Ihren Berliner Wohnsitz im Raumportal hochzuladen. Wenn Sie sich als Gruppe bewerben, muss die Mehrheit der Gruppe einen Nachweis über einen Berliner Wohnsitz einreichen. Als gültigen Nachweis können Sie eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung oder z. B. einen Scan der Berliner Adresse in Ihrem Personalausweis in Ihrem Bewerbungs-Account hochladen.
Ich habe eine Absage erhalten
Falls Ihre Bewerbung nicht erfolgreich war, können Sie an der nächsten passenden Ausschreibung wieder teilnehmen. Wenn Sie Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung haben, können Sie sich gern direkt an uns wenden.
Wir bieten kostenlose, individuelle Beratung per Telefon oder Zoom an.
Zur Beratung
Fragen rund um den Mietvertrag
Zum Mietvertrag
Wer einen Raum im Arbeitsraumprogramm bekommt, schließt einen befristeten Untermietvertrag mit einem Immobiliendienstleister ab, der den Vertrag verwaltet und Ansprechpartner für alle Angelegenheiten rund um den Vertrag ist. Die Mietverträge werden in der Regel für vier bzw. bei Projekträumen fünf Jahre geschlossen.
Zur Untervermietung
Eine Untervermietung kann nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Kulturraum Berlin gGmbH und dem Immobiliendienstleister erfolgen. Wenn Sie Ihren Raum untervermieten möchten setzen Sie sich deswegen bitte direkt in Kontakt mit der Kulturraum Berlin gGmbH.
Zur Verlängerung/Überprüfung der Förderkriterien
Je nach Ausschreibung kann es sein, dass die Erfüllung der Förderkriterien nach anderthalb bis zwei Jahren überprüft werden muss. Somit wird sichergestellt, dass der geförderte Raum zweckgemäß genutzt wird. Die Überprüfung erfolgt durch Vorlage entsprechender Nachweise (kurze Dokumentation der künstlerischen Professionalität als PDF-Datei und Erklärung, dass der Wohnsitz weiterhin in Berlin ist). Ergibt die Überprüfung, dass Sie noch immer die Förderkriterien erfüllen, können Sie den Raum für die verbleibenden Jahre des Nutzungszeitraums nutzen. Eine Verlängerung darüber hinaus ist leider nicht möglich.
Mein Mietvertrag läuft aus, kann ich mich wieder bewerben?
Ja, Sie können sich immer wieder bewerben, auch wenn Sie schonmal einen geförderten Raum hatten. Wenn sich das Ende Ihres Mietzeitraums nähert, erhalten Sie von der Kulturraum Berlin gGmbH eine Benachrichtigung per Mail, damit Sie sich auf die Übergabe vorbereiten können. Alle weiteren Informationen zur Übergabe erhalten Sie vom Immobiliendienstleister. Der befristete Mietvertrag lässt sich leider nicht verlängern, sondern der Raum muss erneut ausgeschrieben werden. Falls Sie weiterhin Interesse an dem Raum haben, können Sie sich im Rahmen der neuen Ausschreibung erneut um den Raum bewerben.